Be-Uniq Coaching & Advisory Services
Inh. E. Banu Görgün
Lilienweg 1
31515 Wunstorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Beratung
1. Allgemeines
Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Meine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Ich bin berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin selbst bereitzustellen.
Ich erbringe meine Beratungsleistungen auf der Grundlage der mir von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Uetze statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt,
gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw.
Beratungs-Honorars.
Eigenanteile für geförderte Coaching- und Beratung Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen.
Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.
4. Copyright
Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
5. Versicherungsschutz
Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching- und Beratung Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schaden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin wenn dieses nicht schriftlich anders vereinbart ist. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün.
6. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching- und Beratung Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach/Berater sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün handelt es sich um eine reine Dienstleistungs-Tätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
Meine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsvertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
7.Vertraulichkeit
Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Be-Uniq Coaching & Advisory Services Inh. E. Banu Görgün, die zum Zwecke der Berater Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
8. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
9.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wunstorf/Hannover. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wunstorf 24.06.2020